Ausschreibung

Sieben Interessenten wollen Windpark bauen

Die beteiligten Kommunen melden nach Ablauf der Ausschreibungsfrist auf ihrem Windpark-Portal, dass insgesamt sieben Angebote von Interessenten eingegangen seien, im Naherholungswald BB-14 einen Windpark zu errichten. Das Prüfen und Bewerten der Angebote wird einem externen Dienstleister überlassen, der seine Ergebnisse nach der Sommerpause den drei Gemeinderatsgremien in einem Workshop (das heißt nichtöffentlich) vorstellt.

Gemarkungsgrenzen der Gemeinden Böblingen, Holzgerlingen und Böblingen (blau) im Bereich des vorgesehenen Windkraft-Vorranggebietes BB-14 (schwarz gestrichelt)

Windpark-Ausschreibung: Hektik ohne Not

Am 01.05.2024 starteten die drei Gemeinden Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens eine gemeinsame Ausschreibung, mit der „ein geeigneter Projektentwickler für Entwicklung, Bau und ggf. den späteren Betrieb eines möglichen Windparks“ gefunden werden soll. Im vom Regionalverband vorgeschlagenen Windkraft-Vorranggebietes BB-14 zwischen der Diezenhalde, Holzgerlingen und Mauren sollen bis zu sechs Windräder errichtet werden.

Im Folgenden befassen wir uns mit den Kriterien, die die von den Gemeinderatsgremien bestimmte gemeinsame Vergabegruppe hierfür erarbeitet hat und lassen – ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit – einige zusätzliche Informationen bezüglich der Ausschreibungsdokumente einfließen, die an uns herangetragen wurden. Während die interkommunale Homepage der Kommunen einen transparenten Prozess verspricht, bleiben diese für die öffentliche Debatte wichtigen Papiere unter Verschluss. Unser Vertrauen in die von den Verwaltungen angekündigte offene und sachorientierte Diskussion mit der Bürgerschaft ist angeknackst.

Unseren Informationen nach wird es in den Ausschreibungstexten als „ausdrückliches Ziel“ der drei Kommunen bezeichnet, Strom aus Windkraft zu erzeugen. Dies ist ein anderer Zungenschlag als wir sonst auf kommunalen Veranstaltungen vernehmen. Es gehe beim Interessenbekundungsverfahren zunächst darum, Informationen zu erhalten, um die Bedingungen für eine Windstromgewinnung abschätzen zu können, hört man dort. Eine Entscheidung pro oder kontra Windpark solle transparent gestaltet werden und sei zum aktuellen Zeitpunkt noch völlig offen. Die jetzt geäußerte feste Entschlossenheit zum Windkraftbau ist etwas anderes.

Nur seriöse Angebote bitte

Die Kommunen wollen angeblich nur Projektentwickler akzeptieren, die mit dem Bau von Windparks Erfahrung haben und erfolgreich umgesetzte Windkraftprojekte nachweisen können. Die Angebote sollen auf technische und wirtschaftliche Plausibilität untersucht werden, wozu die Anbieter einen Fragenkatalog beantworten müssen. Unrealistische Pachtversprechen meinen die Kommunalvertreter erkennen zu können und wollen sich davon nicht ködern lassen. Auch werde erwartet, dass sich der Projektierer an der späteren Betreibergesellschaft beteiligt. So muss er die Suppe mit auslöffeln, wenn er – wie vielfach Praxis – mit überzogenem Versprechen teuer an Betreiber verkauft, die dann den versprochenen Windgewinn nicht erzielen können.

Dieses Herangehen der Kommunen ist löblich. Es findet allerdings dort seine Grenze, wo der kommunale Grundbesitz endet. So befinden sich in Randzonen des Gebietes BB-14 Teile der Holzgerlinger Streuobstwiesen, wie auch landwirtschaftliche Flächen bei Mauren, in Privatbesitz. Dort können die Eigentümer ihre eigenen Bedingungen mit Windparkerstellern aushandeln.

Möglichst hohe lokale Wertschöpfung

Eine „möglichst hohe lokale Wertschöpfung“ solle erreicht werden. So umschreiben die drei Gemeinden den Wunsch, dass sie und andere lokale Akteure kräftig dabei sind, wenn es gilt, Natur- und Erholungsraum in eine Quelle des Profits zu verwandeln. Da geht es nicht nur um Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen. Regionale Forstbetriebe können die Waldrodung betreiben und lokale Tiefbaufirmen den Wegebau. Örtliche Banken können bei der Kreditvergabe mitmischen.

Stadtwerke, Industriebetriebe, Genossenschaften und Einzelpersonen sollen über eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft einen Anteil an dem erhofften Betriebsgewinn abgreifen können. Im Jahr 2024 wird die Bundesregierung rund 20 Mrd. Euro EEG-Fördermittel an Betreiber von Erneuerbarer-Energie-Anlagen ausschütten, für die kommenden Jahre wird mehr erwartet. (Mehr dazu auf unserer Seite „Wirtschaftlichkeit“.) Das weckt Begehrlichkeiten.

Das Einfahren einer staatlich abgesicherten Rendite für 20 Jahre geschieht nicht nur auf Kosten der Steuerzahler, sondern vor allem zu Lasten der direkten Anwohner, die durch den Windpark erhebliche Beeinträchtigungen in ihrem Wohnumfeld und Naherholungswald, sowie Immobilienwertverlust erleiden. Zum Ausgleich wird überlegt, ihnen vergünstigte Stromtarife anzubieten – ein bei Windparks nicht unüblicher Versuch, die Anrainer zu besänftigen.

Siedlungsabstand maximieren

„Maximal sechs Windenergieanlagen“, „900 statt 800 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung“, „Standorte der Anlagen sollen die Belastungen für die Anwohnenden möglichst minimieren“ und „Lärm- und Schattenwurfsprognose“. So lauten Vergabekriterien, die im Amtsblatt genannt wurden. Hundert Meter mehr Abstand bedeutet in der Tendenz weniger Lärm im Wohngebiet. Ob die Geräuschbelastungen für die Anwohner dadurch erträglich werden, muss die geforderte Lärmprognose zeigen. Wir sind irritiert ob der Wortwahl. „Lärmprognose“ bedeutet nicht unbedingt ein schalltechnisches Gutachten eines akkreditierten Sachverständigen. Wir erwarten eine sorgfältige Modellierung, die auch die gegenüber bestehenden Windrädern höhere Nabenposition und das zur Diezenhalde abfallende Gelände mit daraus resultierender größeren Schallreichweite berücksichtigt, ebenso wie die Vorbelastung durch den Verkehrslärm der B464 und den Lärm der Flugzeuge im Landeanflug auf den Stuttgarter Flughafen. „Belastungen für die Anwohnenden möglichst minimieren“ ist eine Leerformel ohne Substanz. Wie soll hier das Erreichen der Vorgabe festgestellt werden?

Auf unserer Seite „Hörbarer Schall“ haben wir ausgeführt, dass das Bundesumweltministerium eine Belästigung durch Windradschall schon bei 31 dB(A) feststellt. Wer die Geräuschbeeinträchtigung im Wohngebiet definiert gering halten will, fährt besser, wenn die Einhaltung eines solchen Grenzwertes zu allen Zeiten und an allen Orten des Siedlungsgebietes zur Auflage bei einem Verpachtungsvertrag gemacht wird. Der in der TA Lärm genannte Grenzwert von 55 dB(A) für allgemeine Wohngebiete ist jedenfalls für Windradschall wegen des belastenden Wusch-wusch-Effektes zu hoch. Und der Lärm im Waldgebiet wird durch Abstandsregeln nur an eine andere Stelle verlagert, aber nicht vermindert. Nebenbei: Für Windrad-Infraschall kennt die aktuell geltende DIN-Norm keine geeigneten Messverfahren; es sind weder Prognosemodelle verfügbar, noch wurden Grenzwerte definiert. (siehe Seite „Infraschall“)

Spezielle artenschutzrechliche Prüfung

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) soll sicherstellen, dass ein Bauvorhaben nicht gegen die Verbote nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Dazu wird untersucht, ob spezielle geschützte Arten im Umkreis der Standortes vorkommen und beeinträchtigt werden. Dann müssen Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergriffen werden. Für Windkraftprojekte wurde diese Prüfung von der Bundesregierung abgeschafft, um die Anlagen schneller errichten zu können (siehe Seite „Genehmigungsverfahren“).

Da hört es sich erst mal gut an, wenn unsere Kommunen vom Windpark-Projektierer für BB-14 die „verpflichtende Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ fordern. Wir haben allerdings Bedenken, dass diese Prüfung dem Naturschutz so dienlich ist, wie von der Vergabegruppe erhofft. Es handelt sich um ein Privatgutachten, das der Projektierer erstellt und welches im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht verlangt und mithin auch nicht überprüft wird. Das dafür zuständige Landratsamt entscheidet allein nach der Datenlage, die in seinen Naturschutzkatastern dokumentiert ist.

Erfahrungsgemäß wird die Artenschutzprüfung mal mit mehr, mal mit weniger Ehrgeiz erstellt. Es geht um das kundige und kleinräumige Untersuchen der Waldflächen, was zeitaufwendig ist. Wenn in den Auflagen nicht dezidiert vorgeschrieben ist, wie gearbeitet werden soll, und wenn das Dokument erst nach Unterzeichnung des Pachtvertrages vorgelegt werden muss, so ist der Nutzen zweifelhaft und es gibt keinen Hebel, vom Ersteller Nachbesserung zu verlangen. Auf jeden Fall sollte die saP rechtzeitig vor Beginn des Genehmigungsverfahrens verlangt werden. Nur dann erhöhen etwaige artenschutzrechtlich bedeutsame Funde den Kenntnisstand des Landratsamtes und können in Genehmigungsauflagen einfließen.

Wer dem Naturschutz einen Gefallen tun will, sollte selber tätig werden, das Waldstück gemäß fachlichem Standard nach Brutstätten geschützter Vögel und Lebensorte anderer geschützter Arten absuchen und die Funde mit genauer Ortsangabe zeitig der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt melden. Dann ist die Chance gegeben, dass es im Genehmigungsverfahren für den konkreten Fall berücksichtigt wird. Es gibt Berichte aus anderen Windparkprojekten, wo das offizielle saP-Dokument nur wenig aufzeigte, private Naturschützer aber allerhand Horste geschützter Vögel fanden (z.B. Stuttgarter Zeitung 26.10.23). Datensammlungen der Landesumweltanstalt zum Artenschutz sind ungenügend.

Knackpunkt „Waldschonendes Vorgehen“

„Waldschonendes Vorgehen und Aufforstung eins zu eins“ ist eine weitere Auflage, die die Vergabegruppe sich überlegt hat. Nach unseren Informationen wurde diese in den Ausschreibungsunterlagen nicht weiter ausgeführt, sondern es dem Anbieter überlassen, Möglichkeiten der Waldschonung aufzuzeigen. In diese Kategorie fällt auch die Forderung nach „Planung der Zuwegung bereits mit Abgabe eines Angebots“.

Wann ist die Errichtung des Windparks im Wald „waldschonend“? Kann sie das überhaupt sein? Welche Beschädigung der Natur soll tolerabel sein? Welche Waldqualität gilt als unverzichtbar um die Naherholungsfunktion für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten? Dass eine Ersatzaufforstung gefordert wird, nachdem diese Genehmigungsauflage von der Landesregierung für Windkraftanlagen im Wald gestrichen wurde, ist zu begrüßen. Dann aber bitte richtig: In welchem Bereich muss und durch welche Maßnahme darf die „Aufforstung eins zu eins“ stattfinden?

Genau da, wo es darauf ankommt, konkrete Kriterien zum Schutz von Mensch und Umwelt zu definieren, hören wir von den Gemeinden: Nichts. Wenn den Verwaltungen nichts einfällt, so sollten sie die Anwohner zu einem Workshop einladen. Gassigänger, Frischluftsportler und in der Natur Entspannung Suchende wissen, was für sie im Wald wichtig ist und was nicht geht. So ähnlich wird auch in anderen kommunalen Projekten verfahren (Beispiel Schlossbergring).

Diese Art von Wischi-Waschi-Auflagen betrachten wir als Beruhigungspille für die Bevölkerung einerseits und Freibrief für den Projektentwickler andererseits. So wird agiert, wenn bei nur mäßiger Rücksicht auf Natur und Bevölkerung das „ausdrückliche Ziel“ der Windstromerzeugung verfolgt wird – siehe Beginn unseres Artikels – und dann ein „Besser geht es nicht!“ beschwichtigen soll.

Doch, es geht besser! Erinnert sei an dieser Stelle an das Vorgehen unserer Nachbarstadt Sindelfingen, die Windkraft in ihren Waldgebieten ablehnt um die „vielfältigen Waldfunktionen wie Erholungswald, Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald“ bewahren zu können und darauf hinweist, dass „die Realisierung von Windkraftanlagen erhebliche Auswirkungen auf die räumlich stark begrenzten Erholungsbereiche entfalten werden. Selbst der Regionalverband Stuttgart betont: „In der dichtbesiedelten Region Stuttgart haben Waldflächen eine herausragende Bedeutung für Ökologie, Klima, Klimaschutz und insbesondere für die Naherholung“ und lehnt deshalb Solaranlagen dort ab – für Windkraft sieht er das leider anders. (siehe Seite „Region“, Datum 05.06.24)

Intensive Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit

Die interessierten Projektentwickler werden auf intensive Auseinandersetzungen in den drei das Windpark-Projekt betreibenden Kommunen aufmerksam gemacht. Insbesondere betrachte die Bevölkerung die geplanten Veränderungen im Wald kritisch.

Willkommen, geehrte Projektentwickler! Der Diskussion mit Ihnen sehen wir mit Interesse entgegen, fehlt uns doch die Fantasie, uns den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage im Naherholungswald ohne erhebliche Beeinträchtigung für Natur und Anwohner vorstellen zu können. Wir lassen uns von Ihnen gern darlegen, wie es auch ohne Abholzung und Naturbeschädigung, ohne Landschaftszergliederung durch breite Zuwege, ohne Eisfallrisiko im Winter, ohne belastende Betriebsgeräusche in Wald und Wohngebiet und ohne Beschädigung des Landschaftsbildes geht, um nur einige der in der anwohnenden Bevölkerung geäußerten Befürchtungen zu erwähnen.

Wozu diese Eile?

Am 24.07.2024 wird das Ausschreibungsverfahren geschlossen. Bis dahin müssen verbindliche Angebote interessierter Windparkprojektierer bei den BB-14-Kommunen eingegangen sein. Das erzeugt für die Unternehmen einen gehörigen Zeitdruck. In relativ kurzer Zeit müssen: Das Interessenbekundungsverfahren zur Kenntnis genommen, auf Relevanz für das Firmenportfolio untersucht und in die laufende Geschäftstätigkeit eingepflegt werden. Es müssen Ortsbesichtigungen in Bezug auf Geländetopologie, Bodenbeschaffenheit, Pflanzen- und Tierwelt, Naturschutzbelange, Windhöffigkeit, vorhandene und zu errichtende Infrastruktur für Bauzuwege und Stromableitung, sowie in Bezug auf schallausbreitungsrelevante Strukturen im Wohngebiet durchgeführt werden, wozu auch Gespräche mit örtlichen Fachstellen erforderlich sind. Es müssen Windpark-Layouts, Zuwege-Pläne, Lärm- und Schattenwurfsprognosen erstellt werden, wozu die Erstellung dezidierter lokaler 3D-Digitalmodelle notwendig ist. Es müssen Finanzierungsmodelle untersucht werden. Es werden Beteiligungskonzepte erwartet, zu deren Entwicklung Absprachen mit lokalen Akteuren erforderlich sind. Es sind Stromproduktionsmengen und Stromeinspeisevergütungen abzuschätzen. Es müssen interne und externe Ressourcen und Zuliefermöglichkeiten abgeklopft werden, die in eine Zeit-, Investitionskosten- und Betriebskostenplanung münden, aus denen dann eine Rentabilitätsprognose erstellt und schließlich ein verbindliches Angebot geschneidert werden kann.

So etwas geht in der geforderten Kürze nur bei Firmen, die Standardgeschäftsprozesse aus der Schublade ziehen können und diese dann notdürftig auf die lokalen Besonderheiten anpassen. Wer sich schon einmal mit Projektentwicklung beschäftigt hat (vielleicht kennen Sie ein privates Hausbauvorhaben), der weiß, dass sorgfältige Planung zu Beginn das A und O ist und Schlamperei in dieser Projektphase in der späteren Ausführungsphase teuer bezahlt werden muss. Genau dieses droht bei der durch nichts begründete Hektik beim BB-14-Windpark. Die so vorgelegten Angebote sind mit heißer Nadel gestrickt und werden nicht lange Bestand haben.

Für den 15. Oktober ist vorgesehen, Anbieter zu einem Bewerbungsgespräch mit der Gemeinderats-Vergabegruppe einzuladen. Der Böblinger Gemeinderat ist gerade neu gewählt und konstituiert sich am 11.09.24. Die erste Sitzung nach der Sommerpause findet am 25.09.24 statt, am 18.09. schon eine wichtige Ausschusssitzung. Die Gemeinderäte müssen sich neu finden, in die Ausschüsse sortieren und sich in diese Aufgaben einarbeiten. Die Mitglieder der Windpark-Vergabegruppe sollen vor der Bewerber-Einladung die eingegangenen Angebote lesen, verstehen und bewerten. Ist es möglich, dass sich unsere ehrenamtlichen Feierabendpolitiker in der kurzen Zeit von Ende der Sommerferien bis zum 15.10.24 gründlich genug in eine Materie einarbeiten, die das Lebensumfeld eines größeren Teils der Bevölkerung nachhaltig verändern kann? Sind sie in der Lage, dann die richtigen Fragen an die Verkaufsprofis der Windkraftunternehmen zu stellen, um die Schwachstellen der Präsentation und mögliche verschleierte Beeinträchtigungen für Natur und Bevölkerung zu erkennen – oder ist ein bloßes Abnicken geplant?

Der nach den Bewerbergesprächen gekürte Gewinner soll dann im Herbst vom Gesamtgemeinderat bestätigt und im Frühjahr 2025 der Bevölkerung vorgestellt werden. Anschließend soll die Aushandlung und Unterzeichnung des Pachtvertrages erfolgen.

Dass der Gemeinderat abwinkt und das Suchverfahren einstellt, weil die Angebote zu große Nachteile für die Kommune und ihre Einwohnerschaft aufgezeigt haben, ist nicht vorgesehen. Unser Eindruck ist: Da wollen Verwaltungen ihr Projekt durchboxen, bevor die Regionalversammlung das Windkraft-Vorranggebiet überhaupt rechtskräftig festgesetzt hat. Wir würden uns freuen, wenn wir damit falsch liegen und es doch noch wie zugesagt zu einer „offenen und sachorientierte Diskussion“ mit der Bürgerschaft kommt.

Die Initiative Lebenswertes Böblingen
setzt sich für den Erhalt des Waldes
und unser aller Lebensqualität ein.
MitMachen