Landratsamt

Was macht das Landratsamt Böblingen?

Dazu möchten wir hier einige Dokumente bereitstellen.

Das Landratsamt ist als unterste Landesbehörde für die technische Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz zuständig. Auch Naturschutzbelange werden hier geprüft.

Am 25.09.2023 gab es eine Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Böblinger Kreistags, bei der es vordergründig um die Freigabe von zwei Planstellen für Tätigkeiten in solchen Genehmigungsverfahren ging. Die Beschlussvorlage befasste sich aber grundsätzlich mit dem derzeitigen Stand im Landkreis in Bezug auf Windkraftanlagen, weshalb wir das Dokument hier wiedergeben möchten:
(Link zu KT Drs 208_2023)

Diesen Denkanstoß haben wir den Kreisräten zukommen lassen:
(Link zu Brief an KT Ausschuss)

Am 04.12.2023 beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Regionalplanentwurf zu Windkraft-Vorranggebieten und nahm diesen zur Kenntnis. „Eine Bewertung einzelner Standorte sollte nach Ansicht der Kreisverwaltung von den jeweiligen Städten und Gemeinden getroffen werden, die die örtlichen Verhältnisse am besten kennen und damit auch die Belange direkt vor Ort kompetent einbringen können“, heißt es in der Vorlage.
(Link zu KT Drs 286-2023)

Als unterste Landesbehörde und Träger öffentlicher Belange hat das Landratsamt Böblingen am 30.01.24 eine Stellungnahme zur Regionalplan-Fortschreibung abgegeben. Für das geplante Windkraft-Gebiet BB-14 weist es auf „nach Naturschutzrecht geschützte Biotope“ sowie auf Bestehen einer Wasserschutzzone III und eines Heilquellenschutzgebietes hin.
(Stellungnahme des Landratsamts)

Über 200 Windräder im Kreis?

In einem im Mai 2024 vorgestellten Dokument „Klimaschutzkonzept 2.0“ fordert der Landrat, dass 3,85 Prozent der Kreisfläche mit Windkraftanlagen vollgestellt wird, damit die Stromerzeugung aus Windkraft von jetzt 0 bis zum Jahr 2030 auf 881GWh und dann über 1.762 GWh im Jahr 2035 bis auf 2.643 GWh 2040 vorangetrieben werden kann. Das Landratsamt erklärte uns, dass diese Daten auf dem Potenzial von 70 % der Windkraft-Vorranggebiete des Regionalverbandes und Angaben des Windatlas der Landesregierung beruhen. Welche Werte des Windatlas benutzt wurden und mit welchem Rechenvorgang sich daraus die genannten Daten ergeben, konnte uns die Behörde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht mitteilen. Umgerechnet auf Windräder der 7,2 MW-Klasse bedeutet das — abhängig von den örtlichen Windverhältnissen –, dass sich im Jahr 2030 etwa 70 Windräder im Landkreis drehen sollen, bis 2035 dann 140 und im Jahr 2040 schließlich 210.

Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) hat auf Basis des Windatlas von 2019 für den Kreis Böblingen berechnet, dass 5,97 % der Kreisfläche mit zusammen 218 Windräder für die Windstromerzeugung geeignet seien und einen Jahresertrag von 2.137 GWh pro Jahr erwirtschaften könnten. Weitere 8,64 % der Kreisfläche mit 199 Windrädern und 1.938 GWh/a seien bedingt geeignet. Zum Vergleich: Die vom Regionalverband im Oktober 2023 vorgelegte Windkraft-Planung umfasst für den Kreis Böblingen Wind-Vorranggebiete auf 4,6 % der Kreisfläche.

Windräder überall? So sähe es aus, wenn im Windkraft-Vorranggebiet BB-11 südöstlich von Altdorf eine Windkraftanlage errichtet würde. (Zur Bestimmung des Standortes und der Windrad-Bildgröße siehe hier.)

Die Initiative Lebenswertes Böblingen
setzt sich für den Erhalt des Waldes
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